Schüler*innen sowie das Lehr- und Verwaltungspersonal an Berufsschulen haben laut Verordnung des Bundesministeriums im gesamten Schulgebäude eine FFP2-Maske zu tragen. Eine Ausnahme dazu besteht darin, dass während des Unterrichts am Sitzplatz die Maske vorübergehend abgenommen werden darf.
Alle (auch geimpfte) Schüler*innen sowie das gesamte Schulpersonal sind verpflichtend regelmäßig zu testen, dafür stehen die Antigen-Tests an unserer Schule zur Verfügung. Genesene Schüler/innen sollten für etwa 60 Tage nicht an den Schultestungen teilnehmen, da ihre Ergebnisse noch zu positiven Ergebnissen führen könnten.
Die Schüler*innen werden bei Bedarf durch die Klassenvorstände auch über TEAMS über aktuelle Veränderungen informiert und alle Beteiligten (Schüler*innen, Lehrer*innen, Ausbildungsbetriebe etc.) sind angehalten, sich an den Verhaltenskodex für den Umgang mit digitalen Medien im Schulwegweiser (Seite 18) zu halten.
Lehrlingscoaching an deiner Schule!